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ISG FFM Bestand H.17.08 Nr. 477

Beschreibung

Identifikation

Titel

Privileg des Frankfurter Rates über die Kassierung der Judenschulden: Schulden unter 10 Gulden sollen einschließlich der Zinsen abgetan sein, die Juden sollen die Briefe darüber und Pfänder herausgeben; bei Schulden über 10 Gulden sollen die bereits gezahlten Zinsen von der Schuldsumme abgezogen werden und die Forderung an den Rat fallen, der später darüber entscheidet; wenn Gläubiger und Schuldiger sich nicht einigen, soll die Sache vom Schöffengericht entschieden werden. Neue Schulden (nach dem 16. Sept. 1390) sind in voller Höhe zu bezahlen (vgl. Kracauer, Gesch., I, 71).
Papierblatt, ohne Datum; ohne Beglaubigungsmittel.

Laufzeit

19.05.1391

Alte Archivsignatur

Ugb. E 47 S

Vermerke

Deskriptoren

Sachbegriffe: Schuldenerlaß;

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Kracauer, UB, S. 159 (nach Ugb. E 55 A Nr. 22)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat Akte (tif) Digitalisat vorhanden