Identifikation (kurz)
Titel
Johann Graf von Wied, Runkel und Isenburg gegen Schultheiß und Schöffen der Stadt Frankfurt, Hans Glaser, Peter Preysingen, Johann Kirschbaum, Martin Horiaw d.J., Martin Horiaw d.Ä., Huprecht Rip, Balthasar von der Berlin für Hugo Petit, Gerhard von Barle, Hans und Georg Kesseler, Jacob Banspuel, Bürger und Kaufleute, Antwerpen
Laufzeit
1481, 1571-1594
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Schultheiß und Schöffen zu Frankfurt 1566
RKG 1571
Vermerke
Enthält
Quad. 18 (= Nr. 2170): vorinstanzliche Akten (1566)
Quad. 29, 30, 35: Leibrentenverschreibung (1518, 1530)
Quad. 34: Versprechen Erzherzog Maximilians, nach seiner Kaiserwahl Wied ein Lehen aufzutragen (1481)
Quad. 36, 37: Appellationsinstrumente gegen die Absetzung Hermanns (deutsch, lateinisch, gedruckt, 1547)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch nicht klar ersichtlich, betr. Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Anspruch auf Zahlung der seit 1546 bis 1552 ausstehenden, im Jahre 1518 durch Karl V. Hermann Graf von Wied, Erzbischof von Köln gewährten Leibrente von 6000 fl. jährlich, insgesamt 42000 fl., zahlbar durch den kaiserlichen Generaleinnehmer in den Niederlanden, verbürgt durch die Stadt Antwerpen, die Hermann lebenslänglich ausbezahlt werden sollte und die Hermann an seinen Vetter, den Kläger abgetreten hatte [nach der Absetzung Hermanns als Erzbischof wegen des Versuchs, in Kurköln die Reformation durchzuführen, aber bis zum Tode Hermanns im Jahre 1552 nicht mehr gezahlt worden war, da Hermann mit Verlust seiner Erzbischofswürde durch Papst und Kaiser vom Kaiser aller seiner Einkünfte für verlustig erklärt worden war], weshalb der Kläger, um seine behaupteten Ansprüche aus der Bürgschaft Antwerpens durchzusetzen, verschiedene Antwerpener arrestiert hatte (unvollständig)