HHStAW Bestand 1 Serie ...

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Stück-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Wilhelm Graf von Wied, Runkel und Isenburg, als Intervenient Gemeinde Arfurt gegen Johann Erzbischof von Trier

Laufzeit 

1442, 1586-1596

Vermerke

Enthält 

Quad. 15: Villmarer Weistum (1442)

Quad. 21: Weistumsauszug (1503)

Quad. 51: Geburtsurkunde (1587)

Quad. 55, 56: RKG-Urteile (1589, 1590)

Quad. 67: Rechnung (ab 1594)

Nr. 2180, 2181: umfangreiche Kommissionsakten (ab 1589)

Sachverhalt

Sachverhalt 

Anspruch auf Restitution von 2 Kesseln, 2 Pfannen und einer Zinnflasche, die dem runkelschen Pächter des unter runkelscher Oberhoheit stehenden Hofes zu Götzenboden gepfändet worden waren, weil dieser sich als runkelscher Untertan als nach Runkel steuerpflichtig betrachtete und die 1566 ausgeschriebene Reichs- und Türkensteuer, die der Beklagte eingefordert hatte, nicht bezahlt hatte, obwohl nach Einlassung des Beklagten das Amt Villmar und damit der ehemals zum Kloster Beselich gehörige, nach der Reformation zu Wied gezogene Hof Götzenboden als unter trierischer Oberhoheit stehend, nach Trier steuerpflichtig war, weshalb es nicht nur zur Pfändung, sondern zur Inhaftierung des Pächters in Villmar gekommen war, woraufhin der Kläger einen trierischen Untertanen aus Arfurt inhaftiert hatte, was durch die Inhaftierung von 2 runkelschen Untertanen aus Weyer beantwortet worden war Anspruch auf Restitution von 2 Kühen, die den Einwohnern des runkelschen Dorfes Seelbach von Einwohnern des trierischen Ortes Arfurt gepfändet worden waren, weil Seelbach mit Arfurt wegen Weiderechten im Streite lag, woraufhin es zu mehrfachen Pfändungen und Gegenpfändungen gekommen war Anspruch der intervenierenden Gemeinde Arfurt auf Schutz gegen die Übergriffe der runkelschen Nachbarn und auf Schutz in ihrem Eigentum an dem von Seelbach beanspruchten Weidegrund an der die Herrschaften Runkel und Villmar trennenden Landstraße