HStAD Bestand J 32 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsämter (heute: Agenturen für Arbeit)

Laufzeit 

1939-2016

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestand des Landesarbeitsamtes Frankfurt/Main im Hessischen Hauptstaatsarchiv (Abt. 940)

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit Gesetz vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) wurde die 'Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen. Ihr oblagen neben der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ebenfalls die öffentliche Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung.
Sie gliederte sich in eine Hauptstelle mit dem Sitz in Berlin, 13 Landesarbeitsämter und diesen nachgeordnete (1937: 354) Arbeitsämter.
1933 wurde die Selbstverwaltung der Reichsanstalt mit dem Ziel des allgemeinen, vom Staat gelenkten Arbeitseinsatzes (z.B. Arbeitsdienst) beseitigt.
Unmittelbar nach dem Krieg hatten die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter, zunächst unter der Aufsicht der Militärregierungen und dann im Geschäftsbereich der Arbeitsministerien ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, noch ehe durch Gesetz vom 8.9.1948 (GVBl. des Wirtschaftsrates) eine Arbeitsverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet errichtet wurde, die nach 1949 das Bundesarbeitsministerium übernahm.
Das Gesetz vom 10. März 1952 über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BGBl. I S. 123) schuf eine auf der Reichsanstalt von 1927 aufbauende Arbeitsverwaltung als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts für das gesamte Bundesgebiet in drei Stufen: Bundesanstalt (seit 1. Januar 2004: Bundesagentur), Landesarbeitsamt, Arbeitsamt.
Entscheidend für die Aufgaben und die Leistungen der Arbeitsverwaltung war das Arbeitsförderungsgesetz vom 25.6.1969 (BGBl. I S. 582), welches der seither sich Bundesanstalt für Arbeit nennenden Behörde (Satzung vom 27.3.1980, Bundesanzeiger Nr. 128 vom 16.7.1980) und ihren Untergliederungen eine Akzentverschiebung in Richtung auf eine aktive Teilnahme an der Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik brachte. Zur Arbeitsvermittlung trat verstärkt die Berufs- und Arbeitsberatung, die Förderung beruflicher Bildung, die Sorge um berufliche Eingliederung von Behinderten, Frauen und älteren Erwerbstätigen, um Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfall.
In Hessen unterstehen dem Landesarbeitsamt Frankfurt/Main (seit 2004: Regionaldirektionen) 13 Arbeitsämter (seit 2004: 12 Agenturen für Arbeit), im heutigen Sprengel des Staatsarchivs Darmstadt liegen die Arbeitsämter Offenbach am Main, Darmstadt und Gießen sowie Bensheim, Dieburg, Erbach, Lampertheim, Mörlenbach, Langen, Rodgau, Seligenstadt, Rüsselsheim.
Als untere Behörde der Landesarbeitsverwaltung obliegt den Arbeitsämtern die konkrete Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung, Ausführung der Arbeitslosenversicherungsleistungen sowie Zahlung von Kindergeld und Ausbildungsbeihilfen als Auftragsangelegenheit.
Das Landesarbeitsamt und die Arbeitsämter in Hessen sind Teile der Arbeitsverwaltung des Bundes.
Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene 'Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' (Hartz-III) führte u.a. zu strukturellen Änderungen. Die Bundesanstalt wurde in 'Bundesagentur für Arbeit' umbenannt, aus dem Landesarbeitsamt Frankfurt/Main wurde die 'Regionaldirektion Hessen' und die 'Arbeitsämter' wurden zu 'Agenturen für Arbeit'.

Literatur 

Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Organisation und Aufgaben. Hg. Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Nürnberg. 1966

Sauer, Heinrich, Degen, Alois: Die Arbeitsverwaltung. Braunschweig [ca.1951].

Verzeichnis der Dienststellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Berlin 1937.