HHStAW Bestand 1 Serie ...

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Beschreibung: Stück-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Abt, Prior und Konvent der Abtei St. Matthias bei Trier gegen Christian Ludwig Graf von Wied-Runkel

Laufzeit 

1054, 1764-1771, 1781

Vermerke

Enthält 

Quad. 5: Schenkungsurkunde (1054)

Quad. 10 Lit. T: Auszug Vergleich Trier gegen Wied (1763)

Quad. 12: Urkunde betr. Besitzergreifung Villmars durch Wilhelm Graf von Isenburg (1303)

Quad. 13: Schutzversprechen betr. Villmar durch Isenburg (1312)

Quad. 14: Bestätigung der Freiheiten St. Matthias, betr. Villmar (1431)

Quad. 15: Pachtvertrag betr. Villmar (1563)

Quad. 16: Abtretungserklärung betr. Villmar (1641)

Sachverhalt

Sachverhalt 

Anspruch auf Herausgabe einer Flinte, die dem Jäger der kl. Abtei, Johannes Stein durch den wied-runkelschen Jäger zu Blessenbach, Heinrich Wannenschmidt, auf offener Straße bei dem Dernbacher Hof gepfändet worden war, Anspruch auf Unterlassung jeglicher Störung der Kläger in ihrem Jagdrecht an den zum Dernbacher Hof gehörigen Feldern und Wäldern, u.a. dem 'Paterwald', da der Hof Dernbach als zum Flecken Villmar gehörig im Jahre 1054 durch Kaiser Heinrich III. mit allen Rechten, so auch dem Jagdrecht, den Klägern geschenkt worden war, wogegen der Beklagte einwendet, dass der Hof und die Ländereien seit alters her, durch den Vergleich Trier gegen Wied bestätigt, unter runkelscher Hoheit liegen, dass der Dernbacher Hof in der Schenkungsurkunde des Jahres 1054 nur im Zusammenhang mit dem Recht der Zehnterhebung erwähnt wird und dass somit das Jagdrecht dem Beklagten und nicht dem Kläger zusteht