Verpflichtung zur Abgabe eines Wachszinses und eines Zehnten für das Regularkanonikerstift Kaltenborn
1337 Juli 16
Datum Kaldenborn anno domini M° CCC° XXXVII° in crastino divisionis apostolorum
Konrad, Propst und Archidiakon, Ulrich, Prior, und der ganze Konvent des Regularkanonikerstifts St. Johannes Evangelist in Kaltenborn (Kaldenborn) [heute Stadtteil von Bad Salzungen], bekunden, dass sie verpflichtet sind, dem Kloster Hersfeld jährlich zwei Pfund Wachs sowie einen Zehnten, bestehend aus Fleisch- und Getreideabgaben, aus Flur und Dorf (Ritstete) zu geben. Dazu sind sie durch den Propst von Memleben (Memeleiben) verpflichtet worden, der ihnen die dortigen Güter übertragen hat. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Kaltenborn.
[Konrad, Propst und Archidiakon von Kaltenborn]
Konvent von Kaltenborn
Ausfertigung, Pergament, 2 abhangende Siegel (Siegel Nr. 1 ab und verloren, Siegel Nr. 2 beschädigt)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v982047