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HHStAW Bestand 74 Nr. U 673

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Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1429 Oktober 2

Originaldatierung

Datum anno domini millesimo quadringentesimo vicesimo nono, uff den sondagh na sent Micheils dach

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Zu wissen, daß durch Junker von Rennenberg und Herrn Friedrich vom Stein, Ritter, Wilhelm Kruseler und Eberhard von Zweibrücken zwischen dem Abt von Marienstatt einer- und dessen Hofleuten von Dernau (-nauwe), Johann Scholle und Henne Nebe, andererseits vereinbart wurde, daß diese dem Abt künftig die Jahrgülte jährlich bezahlen sollen und ihre Schuld durch den vorgenannten Abt Bruyn auf 12 Gulden gesenkt wurde, die sie ihm ab Martini nächsten Jahres binnen vier Jahren mit jährlich 3 Gulden abtragen sollen. Die vorgenannten Hofleute verzichten auf die Forderung, die sie an den Abt wegen des Gerhard Specz von Gelsdorf (Gelczdorf) betreffend rückständige Korngülte hatten.

Formalbeschreibung

Etwa gleichzeitige Kopie Papier mit eingezeichnetem, aber nicht ausgeführtem Kerbschnitt am oberen Rand. Der Zettel wurde so geteilt, daß jede Partei einen erhielt.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 856

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde