Mechtolt, Witwe des Cune Langbein, wohnhaft zu Oberneisen, setzt zu Heil und Trost der Seele ihrer Eltern, ihres + Gatten, ihrer selbst und ihrer Kinder dem Nonnenkloster Bärbach ('Berp-') vom St. Klarenorden, Trierer Doözese, 1/2 Malter ewiger Gülte zum Seelgerät aus und weist sie an auf 1 1/2 Morgen Land zu Oberneisen, die sie von dem Kloster gekauft hat. Davon liegt 1 Morgen unter ihrem Gut und über dem + Junker Markolf 'in den Dalen' und der 1/2 Morgen liegt zwischen 'Schopen' und dem Schmied in der Aue. Die Gülte soll sie jährlich zwischen dem 15. August und 8. September auf eigene Kosten nach Bärbach entrichten. Bei Leistungsversäumnis kann das Kloster das Land gerichtlich einziehen, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, bis der Rückstand bezahlt ist. Falls sie oder ihre Kinder erbenlos sterben, soll das Land wieder an das Kloster fallen. - Siegel des Edelknechts Dietrich von Nassau.
1405 Juni 14
D. 1405, in crastino sancte et individue trinitatis
Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel. - Rückvermerk (um 1500): 'Mechtolt van oberen Nesin 1/2 ml. korns'
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 123
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v937509