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HHStAW Bestand 12 Nr. U 35

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Dietrich Duttener von Cramberg und seine Frau Adelheid verkaufen der Äbtissin und dem Konvent des St. Klarenordens zu Bärbach ('zur Berp-') ihr Weingartenstück zu Cramberg, das unten an den Weingarten stößt, den das Kloster von dem Abt von Arnstein hat, mit dem Vorhaupt, das man zu einem Weingarten machen kann, und mit 16 Schilling Pfennig Zins, die sie Herrn Markw(ar)t von Cramberg, Ritter, und dessen Erben davon entrichteten, die den Zins dem Kloster zum Seelgerät gaben, für 40 Mark Pfennig Limburger Währung, die das Kloster für die Aussteller an Johann von Nauheim ('Nu-'), Bürger zu Limburg, bezahlt hat. Die Aussteller sollen den Weingarten auf Lebenszeit um den halben Gewinn bearbeiten. Sie geloben an Eides Statt, den Weingarten getreulich zu versehen ('hantyren') mit aller zugehörigen Arbeit, wie zu Cramberg üblich ist. Wenn der Wein an den Stöcken steht, sollen sie ihn Tag und Nacht in acht nehmen ('bewaren'), damit kein Schaden daran geschieht 'an truben zu verkeufen oder vulen oder vormost zu machen oder an keinen anderen sachen'. Sie sollen jährlich 6 Fuder Mist einlegen und die Nonnen 10 Fuder, die sie in deren Hof oder anderswo, wo diese ihn kaufen, laden helfen und auf eigene Kosten und mit eigener Arbeit zu den Stöcken legen sollen. Sie dürfen nicht mehr auf ihren Gewinnanteil entlehnen oder Schulden machen, es sei denn, daß sie dem Kloster dessen Anteil entrichtet haben, wie es beider Kerben ausweisen. Würden die Aussteller ihre Leibzucht an dem Weingarten verkaufen, so soll das Kloster ihnen soviel geben, wie es Junker Johann von Cramberg und zwei oder drei verständigen ('bescheiden') Männern im Dorf angemessen ('zitliche') dünkt, und den Weingarten an sich nehmen. Verstoßen die Aussteller gegen diesen Vertrag und wird dies von zwei oder drei glaubwürdigen Männern bezeugt, so sollen sie alles Recht daran verloren haben. - Junker Johann von Cramberg, Edelknecht, Herr Entzil, Priester zu Nauheim, Wessillatßhe, Kuno ('Chuin') 'Schaif' und Hermann Paulus von Cramberg, die gesehen und gehört haben, daß alle diese Sachen so geschehen und verhandelt ('gehantyrt') und zu Cramberg vor den Heimbürgen und den Nachbarn aufgegeben sind und der Weinkauf dort gegeben und getrunken ist vor Alten und Jungen. - Siegel des Herrn Rorich Bucher von Westerburg, Ritters, und des Junkers Johann von Cramberg, Schwagers desselben.

Datierung

1365 Juli 20

Originaldatierung

D. 1365, tercio decimo kalendas Augusti

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament W 12,35 mit stark versehrtem 1. und Rest des 2. Siegels. - Rückvermerk (um 1500): 'Zu Kramp(ur)g der Duttener'. - Schwester 'Godeleyf', von Gottes Gnaden Äbtissin des St. Klarenordens zu Bärbach ('zur Berp-'), und der Konvent daselbst stellen unter demselben Datum eine gleichlautende Gegenurkunde aus mit dem Siegel der Äbtissin und des Konvents. - Ausfertigung, Pergament W 12,36 mit beiden leicht versehrten Siegeln. - Rückvermerk (um 1500): 'Der Duttener'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 43

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)