Reinhard Schenck, Oberamtmann, und Philipp von Heppenberg, Amtmann zu Katzenelnbogen, an Äbtissin ('der andechtigen und wirdigen frauwen') und Konvent des Kl. ('gotshauß') zu Bärbach ('in der Ber-'): Sie hätten hierbevor mit den Adressaten wegen des Waldes, den der Konvent in Gebrauch habe, aber doch der 'Fuchssenheld(en)' zugehöre, verhandelt und vereinbart, daß dort ohne Wissen des Landgrafen oder der Amtleute des Amts Katzenelnbogen keine Stämme abgehauen und in andere Herrschaften ausgeführt werden. Wie sie erführen, habe der Konvent trotzdem kürzlich etliche Stämme Holz vergeben und in fremde Herrschaften ausfolgen lassen. Sie könnten dies keineswegs gestatten und würden es dem Landgrafen anzeigen. Die Adressaten werden amtshalber ersucht, hierauf schriftlich zu antworten.
1551 Dezember 10
D. den 10. Decem(bris) anno etc. 51
Konzept, Papier W 12,239. - Kopie (fehlerhaft) W 12,241 als Beilage 10 zum Bericht des hessischen Rats Schütz um 1630
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 290
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v937460