Revers Wilhelms [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und seiner namentlich genannten Brüder bezüglich der Belehnung mit Gerechtigkeiten in Massenheim durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda
1568 September 02
Geschehen und geben in unser stadt Cassel donnerstags nach Egidii den zweiten monatstag septembris nach Christi geburt funffzehenhundert und im acht und sechzigsten iare
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.] Landgraf von Hessen[-Marburg], Philipp [II.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Rheinfels] und Georg [I.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen die Belehnung mit Kirchlehen, Zehnten und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gerechtigkeiten in Massenheim am Main [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, vier anhängende Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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