Bestätigung durch die Brüder Ludwig und Konrad von Bimbach des Verkaufs auf Wiederkauf von Vorwerken in Haselstein und Ingelnheim mit Einlöseklausel
1376 Mai 19
... nach Crists gebuert driczenhundert iar in dem sehs und sybinczigistin iare an mantage vor sent Urbans tage
R I b Fulda (Lehenurkunden von Buchenau)
Die Brüder Ludwig (Luecze) und Konrad (Concze) von Bimbach (Biembach) bestätigen den mit Einverständnis Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf von Vorwerken in Haselstein (Hasilsteyn) und Ingelnheim (Ingilnheym) [beide Orte Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda] an Eberhard von Buchenau (Buechenouwe) und seine Frau Fyhe und bekennen, dass sie dieses Lehen innerhalb von fünf Jahren wieder einlösen müssen, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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