König Friedrich II gewährt Graf Gerhard von Diez das Recht, bei Diez einen Zoll zu erheben und zwar von jeder Fuhre Wein 2 Denare der Diezer Münze und von jedem Scheffel Getreide 1 Denar. Mit Zeugen.
1213 Juli 21
Ausfertigung, Pergament; beschädigtes Siegel an roten Seidenfäden
Böhmer-Ficker 709 und Winkelmann, Acta I,100
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v899100