Konrad Laurin, Vikar zu Dietkirchen, bekennt, dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts Limburg 80 kleine Gulden von schwerem Gewicht und gängiger Münze, deren jeder 18 Schilling alter Heller gilt, zu schulden, und verpflichtet sich, die Schuld jährlich mit 5 Gulden abzuzahlen und binnen 3 Wochen nach jedem Zahltag einen Bürgen für die nächstjährige Zahlung zu stellen. Würde er nicht rechtzeitig einen Bürgen benennen, so soll das Stift solange den Wein, der des Jahres in seinem Weingarten am Hamme wächst, zu Unterpfand haben. - Siegel der Herren Rulmann, Dekans zu Dietkirchen, und Johann von Attendorn, Kustos ('coster') ebenda.
1374 Juni 11
D. 1374, ipso die Barnabe apostoli
Ausfertigung, Pergament. Von beiden Siegeln das 1. (des Dekans) nebst Pressel ab. 2. Durchmesser 2,1 cm, im Siegelfeld ein von Palmzweigen umgebener Dreiecksschild mit drei Wolfsangeln (2:1), Umschrift: (...) 'DE ATTENDER'(...)
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 629
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v888483