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HHStAW Bestand 1008 a Nr. 52

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Hadamar (des Schloeß Obern Hadamar) bekunden, daß Junker Hans von Hoenberg und sein Sohn Joachim vor ihnen erschienen sind mit der ganzen Gemeinde Schloss Hadamar und von ihnen und der Gemeinde eine Bestätigungsurkunde darüber verlangt haben, dass sie von Junker Ytell von Rheinberg (Rynberg) eine Hofreite (Hobereich) samt den Gebäuden zu Hadamar gelegen durch Erbkauf erworben haben. Ferner will Hans von Hoenberg von der Gemeinde wissen, wie lange es her ist, dassß er den letzten Bau in der Hofreite abgebrochen hat. Gemeinde, Schultheiß und Schöffen bestätigen den Erbkauf, der durch Brief und Siegel bezeugt ist. Die abgebrochenen Gebäude auf der Hofreite seien von dem Käufer vor 5 Jahren abgerissen worden. Mit dem Abbruchholz habe er den Hof umfriedet, der vorher lange Zeit nicht umfriedet gewesen sei. Nach dem Verbot habe er weder gebaut noch etwas abgerissen.

Datierung

1534-01-29

Originaldatierung

Datum uff dornstag nach conversionis pauly Anno domini 1533 nach trierischer gewonheit

Vermerke (Urkunde)

Siegler

Siegel des Gerichts des Schlosses zu Hadamar.

Formalbeschreibung

Ausfertigung Papier mit aufgedrücktem Siegel unter Papierdecke im Dreipass ein Schild mit 2 gekreuzten Richterstäben

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde