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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 845

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1432 April 4

Originaldatierung

... der geben ist zu Hoeste am Frytage nach dem Sontage als man singet in der heyligen kirchen Letare nach Crists geburt viertzehenhundert und in dem czweyunddrissigesten jaren

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad belehnt Engelhard von Buchenau mit den 101,25 Gulden, die am nächsten Tag Johannes des Täufers [1432 Juni 24] fällig sind. Engelhard soll an Konrads Stelle von Johann 101,25 Gulden an diesem Termin erhalten. Sobald diese Summe bezahlt ist, verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Ausstellungsort: Hoechst. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841 und 842.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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