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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 66

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

940 Dezember 1

Originaldatierung

Data Kalendas Decembris anno Dominice incarnationis DCCCCXL indictione XIIIIa, regni vero domni Otthonis piissimi regis quinto; actum aput Frankenvvrth

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

König Otto [I.] bestätigt dem Abt, dem Scholaster und den Mönchen des am Ufer der Fulda im Gau Grabfeld gelegenen Klosters Fulda auf Bitte des Abtes Hadamar die von König Ludwig [dem Deutschen] geschenkten, auf dem Klostergut angesiedelten königlichen Kolonen mit deren bisher an den Fiskus geleisteten Abgaben und die Gerichtsbarkeit über dieselben, mit dem Befehl, sie nicht in weitere Hand zu leihen. Er verbietet jedermann auf den im römischen Kaiserreich gelegenen Besitzungen dieses Klosters Städte und Befestigungen anzulegen, Zoll, Münze oder Wildbann zu errichten, auch dessen Ministerialen, Vasallen und sonstige Untertanen vor Gericht und zum Zweikampf außerhalb des Klostergebiets zu fordern, da dieselben ihren Gerichtsstand vor dem Abt und in zweiter Instanz vor dem Kaiser, dem König oder seinem Abgesandten haben. Das Kloster soll für den König, dessen Ehefrau und Kinder beten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Frankfurt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Unterschriften

Rekognoszent: Kanzler Hoholt in Vertretung des Erzkaplans Bruno

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, durchgedrücktes Siegel fehlt

Weitere Überlieferung

StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 7, Nr. 146; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 3; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 58-60

Druckangaben

MGH DD O I, Nr. 436; RI II, 1, Nr. 92

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Online-Regest der Regesta Imperii

Fälschung aus der Mitte des 13. Jahrhunderts.

Vgl. die Schenkungsurkunde Ludwig des Deutschen unter Nr. 37.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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