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HStAM Fonds Urk. 43 No 62

Description

Identification (charter)

Short regestum

Entscheid in einem Streit zwischen Kloster Wiesenfeld und Hentze Romers

Dating

1489 Juni 22

Original dating

Gegeben und gescheen uf montag nach Corporis Christi a. 1489.

Notes (charter)

(Long) regestum

Johann Schenck zu Schweinsberg (Sweinsperg), Marschall, Peter von Treisbach, Kanzler, Ludwig Ort, Bürgermeister, und Johann Greve, Schöffe zu Marburg, entscheiden im Namen des Landgrafen von Hessen den Streit zwischen dem Komtur Johann Rosner (Rusßener) und dem Konvent zu Wiesenfeld (Wesentfelt) einerseits und Hentze Romers und seiner Ehefrau Else, Donaten zu Wiesenfeld, andererseits gütlich dahin, daß die Verschreibung der bisesse und probende, die sie seinerzeit durch den Komtur Gottfried [Wigandi] erhalten und vorgewiesen haben, vom Ordenshaus gehalten und ihnen die daraus herzuleitenden Rechte unge-schmälert eingeräumt werden sollen. Andererseits haben sich die Donaten mit Werken und Worten gebührlich aufzuführen und nicht mehr, als in der Verschreibung enthalten, zu fordern. Etwaige Streitigkeiten werden durch die Räte zu Marburg entschieden.

Sealer

Aussteller mit dem S. des Landgrafen

Formal description

(A) Ausf. Papier, besch. Aufgezogen. S. unter Papierdecke aufgedr.

Printing specifications

Regest Schunder Nr. 1157

Representations

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