Kurfürstliche Gestattung an die Judenschaft zu Mainz, einen Rabbiner wieder zu wählen, der in Zeremonialsachen sowie in innerjüdischen Prozessen in festgelegtem Umfang zuständig sein soll.
1679
C 1 A Nr. 76 Bl. 208v-209v , Bl. 217v-218 und Bl. 221v-222v
3 Abschriften eines Reskripts Kurfürst Karl Heinrich von Mainz von 1679 Juni 22
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