Frage, ob auch an derjenigen Geldstrafe, welche einem Forst- oder Jagdfrevler außer der für den Frevel selbst wegen Real- oder Personalinjurien oder wegen eines sonstigen Vergehens in Beziehung auf den Frevel angesetzt wird, dem Denunzianten ein Anteil gebühre
1819 Februar 2
4433 von 1818
Großherzoglich-Hessisches Oberforstkolleg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v812994