Fälle, in welchen die Oberforstbehörden ohne vorhergehende Berichterstattung an das Oberforstkolleg und von demselben erhaltene Resolution verfügen dürfen, insbesondere die Abgabe des Brenn-, Bau- und Wertholzes an die Untertanen
1812 August 11
5560
Großherzoglich-Hessisches Oberforstkolleg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v808038