1312 Januar 25
1312 VIII. Kalendas Februarii
Abt Wilhelm und der Konvent von Kloster Eberbach bekunden, dass Hermann Stumm (surdus) und seine Frau Margareta aus Hattenheim, Familiare des Klosters (dilecti familiares nostri), testamentarisch ein Jahrgedächtnis von zwei Mark jährlicher Einkünfte aus dem Tal Diebach am Rhein und eine Mark zu Ober-Walluff gestiftet haben unter dem Vorbehalt, daß sie die Einkünfte zu ihrer Lebzeiten noch nutzen dürfen. Falls die drei Mark nicht im Sinne der Stifter verwendet werden, sollen sie an das Kloster Bleidenstadt fallen.
Ausf. Perg., Siegel des Ausst. abgeschnitten
Rossel, UB Eberbach 2.2, Nr. 676 S. 576 f.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2002) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v807418