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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2149

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1722 November 13

Originaldatierung

So geschehen cum clausula reservatoria consueta Fuldt den 13ten 9bris 1722

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Joseph Grabenau und Johann (Hanß) Georg Köhler, Bürger aus Fulda, bekunden, dass sie als Vormünder der Kinder des verstorbenen Franz (Frantz) Köhler, Bürger und Metzger aus Fulda, im Namen ihrer Pflegbefohlenen Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, ein Viertel der in Eichenzell gelegenen Huttenwiese, die ein Lehen des Benediktinerinnenklosters St. Maria in Fulda ist, dauerhaft verkauft haben. Die Wiese ist im neuen Salbuch, Band 3, unter der Rubrik Eichenzell auf Seite 403 beschrieben. Die Kaufsumme beträgt insgesamt 409 Gulden, jeder Gulden zu 60 Kreuzern; 400 Gulden sind für die Wiese und neun Gulden für das auf der Wiese stehende Gras zu zahlen. Die Kaufsumme hat Abt Konstantin durch die Rentkammer vollständig bezahlen lassen. Die Vormünder quittieren im Namen ihrer Pflegbefohlenen den Erhalt des Geldes, weisen den Abt in den Besitz der Wiese ein, verzichten auf alle Ansprüche auf die Wiese und leisten Währschaft. Siegelankündigung. Der Verkauf ist auf Bitte der Vormünder im Amtsbuch (gerichts- und ambts handelsbuch) vom Jahr 1722 auf Seite 264 vermerkt und diese Urkunde als Auszug aus dem Gerichtsbuch ausgefertigt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)

Rückvermerk

(Taxa kauff- und quittung 60 Xer)

Unterschriften

(Hochfürstliches centhambt / daselbsten / Georg Wilhelm Krifft / manu propria)

Siegler

Fuldaer Zentamt

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original