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HStAM Bestand Urk. 100 Nr. 3439

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Einung zwischen hessischen Burgmannen, Städten und Mannen

Datierung

1378 Januar 01

Originaldatierung

Anno 1378 an dem tage den heyligen besnidungs unsis hern den tag man nennet den nuwen jars tag

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Ungenannte hessische Städte, Burgmannen und Mannen schließen eine Einigung auf 20 Jahre: Streitigkeiten zwischen den Verbündeten soll Landgraf Hermann von Hessen binnen vier Wochen schlichten; tut er es nicht, sollen Streitigkeiten zwischen Burgmannen oder zwischen Burgmannen und Bürgern von gewählten Schiedsleuten, zwischen Bürgern nach der Städte Gewohnheit geschlichtet werden. Kommen Mannen in Fehde mit dem Landgrafen, sollen sie den Verbündeten keinen Schaden zufügen. In Schlösser gebrachte Pfandschaften unterliegen dem Pfandrecht, eigenes Gut soll geschützt werden. Was einer dem andern verbrieft, soll er halten. Ansprüche gegen den Landgrafen sollen auf gütlichem Wege geltend gemacht werden, die Verbündeten sollen nur fürbittend dafür eintreten; ist der Verbündete im Unrecht, sollen sie dem Landgrafen gegen ihn helfen. Werden verbündete Schlösser oder Mannen beschädigt, müssen die anderen wie in eigener Sache helfen. Angriffe gegen Landgräfin Elisabeth sollen Burgmannen und Bürger von Spangenberg abwehren. Zur Erhaltung vor Ehre und Recht solle einer dem andern helfen. Ritter Walter von Hundelshausen der Ältere und die Räte von Kassel sollen fünf Bevollmächtigte aus den Verbündeten wählen, deren einstimmige Beschlüsse von allen ausgeführt werden sollen. Stirbt einer der Bevollmächtigten, sollen die anderen binnen vier Wochen einen neuen wählen. Siegler: die Aussteller.

Formalbeschreibung

Abschrift, 17. Jahrhundert, drei Blatt Papier.

Literatur

Eckhardt, Rechtsgeschichte der Stadt Eschwege 1, S. 85, Nr. 88

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Urkunde