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HStAM Bestand Urk. 5 Nr. 1594

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Aufnahme Graf Philipps von Solms zum Erbburgmann des Landgrafen Heinrich von Hessen

Datierung

1341 November 18

Originaldatierung

Anno 1341 am nächsten Suntage nach S. Martinstage

Alte Archivsignatur

A I d 1341 November 18

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Grafen Philipp von Solms erhält von Landgraf Heinrich von Hessen als Burglehen eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsberg. Außerdem öffnet der Landgraf dem Grafen seine Schlösser, ausgenommen gegen das Reich, Bischof Ludwig von Münster, Graf Otto von Nassau, Graf Johann von Ziegenhain und dessen Sohn. Graf Philipp hingegen öffnet dem Landgrafen seine Schlösser Hohensolms und Königsberg, ausgenommen gegen das Reich, Erzbischof Baldewin von Trier, seinen Neffen von Falkenstein, Konrad von Trimberg, Hermann von Lißberg und die Stadt Wetzlar, da er mit diesen in Bündnis steht. Eventuelle Streitigkeiten zwischen ihnen oder ihren Untertanen sollen durch Ritter Lupel von Göns und den Greben Hartmann von Klettenberg geschlichtet werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Obmanns Volprecht von Dernbach.

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, ein Siegel, Sprache Deutsch.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde