1682 September 17
Datum Fuldt den 17ten Septembris 1682
Es wird bekundet, dass es zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits, und Johann Werner Freiherr von Plittersdorf, kaiserlicher Kämmerer und Reichshofrat, andererseits, wegen der dem Freiherrn vom Vorgänger des Abtes, dem Kardinal [Bernhard Gustav] von Baden[-Durlach], und dem Konvent von Fulda beurkundeten Schenkung sowie wegen vom Freiherrn erworbener adeliger und bürgerlicher Güter zu Streitigkeiten gekommen ist. Beide Streitparteien haben deswegen Prozesse vor dem Reichshofgericht angestrengt. Eine Kommission des Reichshofgerichts hat vorgeschlagen, den Streit mit einem Vergleich beizulegen. Abt Placidus und der Freiherr sind darauf übereingekommen, die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Hierfür sind folgende Bevollmächtigte ernannt worden: Bonifatius von Buseck und Odo (Oddo) von Riedheim, beide Konventuale von Fulda und Pröpste von Johannesberg bzw. Petersberg, Johann Gerhard von Droste zu Nienburg (Nyenburg), kaiserlicher Rat, und Johann Ludwig Johannis, Fuldaer Rat, Kanzler und Oberschultheiß. Die Bevollmächtigten haben nach Beratung mit dem Freiherrn folgenden Vergleich vermittelt. 1. Der Freiher verspricht für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er alle in der genannten Schenkung enthaltenen und von Abt und Kloster Fulda als Lehen empfangenen Güter sowie alle anderen erworbenen Lehns- und Eigengüter (lehen- undt allodial güther) ohne Widerspruch mit allem Zubehör und allen Rechten sowie allen dazu gehörenden Registern, Urkunden und anderen Schriftstücken dauerhaft an Abt und Kloster zurückzugeben und Abt und Kloster in den Besitz der Güter einzuweisen. 2. Für die Güter und Rechte erhält der Freiherr den Betrag von 24000 Gulden Frankfurter Währung, jeder Gulden im Wert von 60 Kreuzern. 3. Alle am Reichshofgericht anhängigen Prozesse werden hiermit beendet. 4. Alle gegenseitigen Forderungen sind mit dem Vergleich aufgehoben worden 5. Der Freiherr bekundet für sich seine Ehefrau und seine Erben, dass er den Betrag von 24000 Gulden vom Abt erhalten hat und sagt Abt und Kloster von der Zahlung los. Er verzichtet auf alle Ansprüche auf die genannten Güter und Rechte und leistet Währschaft für die von ihm erworbenen Güter. Beide Streitparteien verzichten auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen diesen Vergleich. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung der Streitparteien. Dekan [Johann Michael von Hochstetten] und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu dem Vergleich. Ankündigung des Konventssiegels. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Lacksiegel)
(Placidus manu propria
Iohan Michael von Hochstetten dechant / für mich und das capitul
Iohann Werner freiher von / Plitterstorf der römisch-kayserlichen / mayestät cammerer und wurcklicher / reichshofrat manu propria)
Abt Placidus, Konvent von Fulda, Johann Werner von Plittersdorf
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel, ein aufgedrücktes Lacksiegel
Johann Werner Freiher von Plittersdorf war 1671 von Abt Bernhard Gustav von Baden-Durlach zum Präsidenten der geistlichen und weltlichen Regierung Fuldas ernannt worden. Nach heftiger Kritik, u. a. des Fuldaer Konvents, wurde er 1677 wieder entlassen; vgl. hierzu Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe S. 137.
Vgl. auch Nr. 1975.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v76443