1464 März 17
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo quarto Gertrudis virginis
Philipp von Herda (Herde) der Ältere, seine Ehefrau Elisabeth (Else) von Herda geborene von Weilnau und ihre Söhne Rabe und Manegold von Herda bekunden, dass sie dem Wetzel (Wicel) Wiessen, dessen Ehefrau Katharina (Kethen), ihren Kindern Nikolaus (Klaus) und Margarete (Grethen); Johann und Heinrich (Heniczen), Söhnen der Katharina; Elisabeth (Elsen) und Anna, ihren Töchtern; seinem Bruder Nikolaus (Klaus) Wiessen und dessen Ehefrau Gele, alle Bürger der Stadt Fulda, verschiedene Güter dauerhaft verkauft haben: einen halben Hof in Langenbieber bei Bieberstein, derzeit bewirtschaftet von Hartung mit der Verpflichtung, an Michaelis [September 29] zwölf Viertel Getreide, halb Roggen, halb Hafer zu liefern; Güter in Neuswarts, gelegen über Motzlar (Mutslar), derzeit bewirtschaftet von Johann (Hanns) Clos mit der Verpflichtung, an Michaelis [September 29] drei Viertel Weizen und drei Viertel Hafer, an Weihnachten [Dezember 25] ein Festbrot (schone brote) im Wert von sieben Groschen, zwei Michaelishühner und ein halbes Gefäß Wein [?] zu liefern; ebenda ein Gut, bewirtschaftet von Hermann Kintschuh mit der Verpflichtung zur Lieferung von einem Viertel Weizen, einem Viertel Hafer, 50 Groschen, einem Festbrot im Wert von sieben Groschen, zwei Michaelishühnern und einem Fastnachtshuhn; ebenda ein Gut, bewirtschaftet von Heinrich Mey mit der Verpflichtung zur Lieferung von drei Linmetz (limas) Roggen, einem Viertel Hafer und 20 Groschen; ebenda ein Gut, bewirtschaftet von Heinrich Heller mit der Verpflichtung zur Lieferung von fünf Linmetz Weizen, fünf Linmetz Hafer, 40 Groschen, einem Festbrot im Wert von sechs Groschen. Die Güter hatten die Verkäufer einst von dem verstorbenen Johann Biber aus Vacha gekauft. Die Käufer zahlen dafür 260 Gulden, mit denen die Verkäufer die an Hermann von Geisa, Bürger aus Fulda, verpfändeten Güter ablösen. Die Verkäufer leisten Währschaft. Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er auf Bitten der Beteiligten die Lehen über die verkauften Güter an die Käufer überträgt. Siegelankündigung Abt Reinhards, Philipps von Herda und Rabes von Herda. Auf Bitte Manegolds von Herda besiegelt Apel von Buchenau die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Abt Reinhard
Philipp von Herda der Ältere
Rabe von Herda
Apel von Buchenau
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 4 beschädigt)
Vgl. zu Mutslar Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 342.
Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4 Metzen, vgl. Verdenhalven, Maße, S. 33.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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