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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 923

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1447 März 12

Originaldatierung

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo septimo Dominica Oculi

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Konrad Spitz (Spitz Corde) und dessen Ehefrau Gertrud das Zentgrafenamt im Gericht Rockenstuhl für 100 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat. Mit den 100 Gulden hat der Abt das Amt von Johann (Hans) Korner und dessen Ehefrau Huse abgelöst. Das Wiederkauf kann jederzeit jährlich vor Walpurgis [Mai 1] getätigt werden. Sollten die Käufer das Amt wieder verkaufen wollen, sollen sie dies vier Wochen vor Walpurgis ankündigen. Die Bezahlung findet dann an Walpurgis statt. Sollte der Wiederverkaufspreis dann nicht bezahlt werden können, dürfen Konrad Spitz und dessen Ehefrau das Zentgrafenamt an einen anderen Hintersassen (der unser und unsers stiefftis manns und underseßen ist) des Klosters Fulda veräußern. Der Abt will den Käufern das Amt nicht entziehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler

[Abt Hermann]

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Urkunde wurde durch Einschneiden [und Abschneiden des Siegels] ungültig gemacht.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original