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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 906

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1442 August 4

Originaldatierung

Geben zu Frannckfort am Samstage nach sant Peters tag ad vincula gnant nach Cristi unsers lieben Herren geburte vierzehenhundert iare und darnach in dem zweyundviertzigistem iaren unsers reichs im dritten iare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Friedrich III., römischer König, Herzog von Österreich, von Steyr, von Kärnten und von Krain und Graf von Tirol, bestätigt Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Königin, und dem Konvent von Fulda auf dessen Klage, gegen etliche Leute des Klosters und ihre Güter werde am königlichen Hofgericht ungeachtet alter Privilegien und trotz Abforderung mit der Begründung weiterverhandelt, die Gerichtsbarkeit des Hofgerichts sei in diesen Privilegien nicht ausgenommen, das Privileg, dass kein Richter, Herzog, Markgraf, Graf oder Statthalter sie und ihre Dienstmannen und ihre Güter vor dem königlichen Hofgericht oder anderen weltlichen Gerichten verklagen darf. König Friedrich erläutert dieses Privileg dahingehend, dass nur bei Rechtsverweigerung durch den Abt vor dem Hofgericht verhandelt werden soll, und befiehlt seinen und des Reichs derzeitigen und allen künftigen Hofrichtern die Überweisung laufender Prozesse an den Abt nach Gewohnheit des Hofgerichts. Friedrich III. bestätigt darüber hinaus alle Rechte und Privilegien von Abt und Kloster und gebietet deren Beachtung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Frankfurt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel

Weitere Überlieferung

Transsumpt in Nr. 959 [1453 Juni 8] sowie in Nr. 1111; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 186-190; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 124 [Auszug]

Druckangaben

Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCXI; Regest: RI F. III, H. 3, Nr. 20

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Online-Regest der Regesta Imperii

Rückseitiger Registrata-Vermerk: (Jacobus [Jakob] Widerl).

Auf der Plica rechts: (ad mandatum domini regis Henricus [Heinrich] Leubing doctor prothonotarius).

Vgl. zum bestätigten Privileg König Sigismunds von 1417 Juni 13 Nr. 744; vgl. hierzu auch StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 181-185.

Repräsentationen

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