1433 Januar 17
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio ipso die beati Anthonii confessoris etcetera
Wetzel von Buchenau und sein Sohn Heinrich von Buchenau bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, für 34 gute, gängige, gewichtige rheinische Gulden ihr Gut in Wölf (Wuelpffe) unter Fürsteneck mit allem Zubehör verpfändet haben. Das Gut hat vorher Johann (Hans) Husin besessen und bearbeitet. Die von Buchenau besitzen ein jederzeitiges Rückkaufrecht. Der Rückkauf muss einen Monat vor Kathedra Petri [Februar 22] angekündigt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Wetzel von Buchenau, Heinrich von Buchenau
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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