1404 August 18
Datum anno domini millesimo quadringentesimo quarto, feria secunda post festum assumpcionis beate Marie virginis
Johannes genannt Voys, ein Bote (nuncius) des Hofs zu Koblenz, und seine Frau Gertrud bekunden, daß sie für sich und ihre eheliche Tochter Katherine von dem Abt und Konvent des Klosters Marienstatt, Kölner Diözese, ein Haus zu Koblenz (in Godebrechtz gassen) mit allem Zubehör, das der + Paulus genannt Welle bewohnte, auf ihre Lebenszeit empfangen haben gegen 6 Mark Pfennig Brabantisch Koblenzer Währung, fällig in den vier heiligen Tagen zu Weihnachten. Sie sollen das Haus in gutem, gewöhnlichem Bau unvergänglich und trocken halten und es nicht verkaufen, verpfänden oder belasten. Andernfalls können Abt und Konvent sich in das Haus einsetzen lassen, als ob sie es drei Tage und sechs Wochen erklagt hätten.
Siegel des weltlichen Gerichts zu Koblenz, das Heynman Stademan und Engil von Lay (Leye), Schöffen daselbst, ankündigen.
Ausfertigung Pergament, von Rauch gebräunt, mit dem versehrten Schöffensiegel von Koblenz (Ewald III Tf. 39,5). - Rückvermerk (15. Jh.): Johannes Vois
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 751
Type | Name | Access | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v724228