Drucken

HStAM Bestand Urk. 29 Nr. 122

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Das Kloster Helmarshausen gibt Ansprüche auf Einnahmen aus seinen den von Schöneberg verpfändeten Gütern auf.

Datierung

1378 August 3

Originaldatierung

die sancti Stephani prothomartiris, in qua peragitur sua inventio

Alte Archivsignatur

A II, Kloster Helmarshausen

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Abt Hermann, Dekan und Konvent des Klosters Helmarshausen geben alle Ansprüche auf die Einnahmen auf, die Borchard von Schöneberg, dessen Ehefrau Jutta und ihr Sohn Kurt sowie deren rechtmäßige Erben aus den ihnen verpfändeten Klostergütern Bredelo und Desenmersch bei Trendelburg und den Gütern bei Sielen und Haldungen zu Recht oder zu Unrecht gezogen haben. Die Güter bleiben als Pfand in Besitz der von Schöneberg. Die Einnahmen über 20 Malter Korn und über eine Grasteilung sollen sie, wie urkundlich festgelegt, zu ihrem Nutzen behalten. Das Kloster wird darauf keine Ansprüche erheben und verpflichtet sich, die Güter nicht dem Ritter Wedekind von Falkenberg zu verpfänden oder zu verkaufen.

Zeugen

Detlev, Domherr zu Halberstadt, Lupold von Dinkelburg, Ekbert von Westerburg, Albrecht von Iburg

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausf. Perg., von 2 angehängten Siegeln 1 ab

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original