Das Kloster Helmarshausen gibt Ansprüche auf Einnahmen aus seinen den von Schöneberg verpfändeten Gütern auf.
1378 August 3
die sancti Stephani prothomartiris, in qua peragitur sua inventio
A II, Kloster Helmarshausen
Abt Hermann, Dekan und Konvent des Klosters Helmarshausen geben alle Ansprüche auf die Einnahmen auf, die Borchard von Schöneberg, dessen Ehefrau Jutta und ihr Sohn Kurt sowie deren rechtmäßige Erben aus den ihnen verpfändeten Klostergütern Bredelo und Desenmersch bei Trendelburg und den Gütern bei Sielen und Haldungen zu Recht oder zu Unrecht gezogen haben. Die Güter bleiben als Pfand in Besitz der von Schöneberg. Die Einnahmen über 20 Malter Korn und über eine Grasteilung sollen sie, wie urkundlich festgelegt, zu ihrem Nutzen behalten. Das Kloster wird darauf keine Ansprüche erheben und verpflichtet sich, die Güter nicht dem Ritter Wedekind von Falkenberg zu verpfänden oder zu verkaufen.
Detlev, Domherr zu Halberstadt, Lupold von Dinkelburg, Ekbert von Westerburg, Albrecht von Iburg
Aussteller
Ausf. Perg., von 2 angehängten Siegeln 1 ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v721791