1325 April 17
Actum a. d. 1325, 15. kalendas maii.
A II Haina, Kloster
Abt Heinrich von Fulda genehmigt auf Bitten des Klosters Haina (Heyne), daß die Einwohner des fuldischen Gerichts Berstadt (-stad) von ihm und seinem Beamten zu Bingenheim ungehindert in der Hainaer Mühle bei dem Dorf Utphe (Utife) mahlen lassen bzw. der dortige Müller in das Gericht kommt, um das Mahlgetreide mit eigenem Fuhrwerk abzuholen. Die Genehmigung gilt vorbehaltlich des Baus einer eigenen Mühle innerhalb des Gerichts.
Der Aussteller.
Ausf., lat., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Urspr. abh. Sg. fehlt.
Regest: Franz Nr. 394, Zweiter Band
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v721149