Weintz Klüpfel und seine Ehefrau Margarethe pachten von Philipp Wilch von Alzey genannte Güter.
1554 Januar 12
den zwolfften Januarii
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 933
Weintz Klüpfel und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Mannweiler, bekunden, dass sie zu genannten Bedingungen von Philipp Wilch von Alzey genannte Güter in den Gerichten Dielkirchen, Schönborn, „Breunszweyler“ [Breunigweiler?], „Scherffeld“ und Mannweiler gepachtet haben. Die jährliche Pacht beträgt 13 Gulden, den Gulden gerechnet zu 26 Albus, die an Martini oder binnen 14 Tagen danach zu Albig oder im Umkreis von einer Meile um Albig zu entrichten sind. Es folgen weitere Vereinbarungen.
Gericht Dielkirchen
Ausfertigung Pergament, Siegel hängt an, rote Unterstreichung 20. Jahrhundert
Auf der Rückseite Nachtrag von 1561 August 21 über den in der Erbpacht enthaltenen Flecken mit Scheune zu Randeck.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6866801