Johannes Rink und Wilhelm Dermbach beurkunden, dass sie vom Geisenheimer Gemeinderat 100 fl. Mainzer Währung erhalten haben. Diese stammen aus dem Erlös des von der Witwe Dorothea von Schönburg verkauften Gemeinde-Schießhufe am Rhein und sollen an Ostern zu je 5 fl. unter die Gemeindemitglieder verteilt werden. 50 fl. wurden als Darlehen an verschiedene näher bezeichnete Gemeindemitglieder ausgegeben. Eine Weiterverleihung ist verboten. Der Rest soll zu gemeinnützigen Zwecken angelegt werden, eine Verpfändung dieses Betrags muss 1 Jahr zuvor angezeigt werden, die Kündigungsfrist der ausgeliehenen Beträge ist 3 Monate.
1598 (ohne Datum)
Friedrich Scherpff, Oberschultheiß; Laurentius Leyendecker, Unterschultheiß; L. Metziger, M. Schlerpff, M. Leydecker, Franz und Mathias Faust als Gerichtsschöffen
Aussteller
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6797868