1555
Datum: Cassell den zwolfften Augusti 1555
XXVI, 6. Abschnitt a, U.P. 8.
Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen verleiht der Stadt Darmstadt das Recht, zur Unterhaltung eines neu angelegten steinernen Weges von jedem durchreisenden Pferd (von einem jeden wanderenden Pferde) ein Wegegeld von zwei Pfennig zu erheben. Ankündigung des Sekretsiegels und der eigenhändigen Unterschrift.
Ausfertigung, Pergament (29,5x26cm), mit anhängendem Sekretsiegel und eigenhändiger Unterschrift.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6776915