1330
Datum ze Hagenawe des montags vor sand Jacobs tag 1330, in dem sechtzehenden Jar unsers Richs und in dem dritten des Kaysertums.
ST 11.02 Nr. 15.
Stadtmuseum, Inv.-Nr. 4688.
Kaiser Ludwig gestattet dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen wegen seiner dem Reiche erwiesenen und noch zu erwartenden Dienste, zu Darmstadt eine Stadt mit einer Mauer und Gräben zu errichten und dort dienstags einen Wochenmarkt zu halten. Er gewährt ihm für die Stadt Darmstadt ferner einen fünftägigen Jahrmarkt vom 6. bis zum 10. September und verleiht ihm dafür wie für den Wochenmarkt Rechte, Freiheiten, Gewohnheiten und Marktrecht von Frankfurt. Er gebietet allen bei Verlust seiner Huld, den Grafen in diesen Freiheiten nicht zu beeinträchtigen. Wer es trotzdem tut, wird mit 50 Pfund Gold straffällig, die halb an die kaiserliche Kammer und halb an den Grafen fallen sollen. Siegelankündigung.
Facsimile (2 Exemplare, eines davon unter Glas im Dienstzimmer des Stadtarchivars) der Ausfertigung STAD B3, Nr. 46, hergestellt vermutlich für das Stadtjubiläum 1930. Urkunde und Siegel sind in besserem Zustand als das Original.
Druck: Wenck, Hessische Landesgeschichte, Bd. 1, Urkundenbuch Nr. 188, S. 126. Regest: Demandt, Nr. 744.
Abbildung: Darmstadts Geschichte, S. 2 (Farbe). Darmstädter Bürgerbuch, S. 21 (s/w, mit Übertragung in modernes Deutsch).
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6776906