Heinrich, Stirns Eidam, Schöffe zu Diez ('Dy(tze)'), und seine Frau Katharina bekunden, daß sie von Dekan, Kap(ite)l und Vikaren des Marienstifts zu Diez dessen Weingärten mit Zubehör in der Heistenbach '(g)en dem stege off Westerberger wyden' zu Erbrecht erhalten haben gegen 15 Tournosen Gülte, die sie jährlich am 11. November der Präsenz entrichten sollen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift sie an ihren Gütern durch den Schultheißen pfänden lassen. Sie sollen den Weingarten baulich halten, ihn und die Gülte nicht teilen, auch ihn nicht verleihen, versetzen oder verkaufen. - Wegen Siegelmangels der Aussteller siegelt Junker Heinrich von Nassau, Edelknecht.
1414 Februar 23
(D. in crast)ino kathedra Petri 1413 secundum stilum (Treverensem)
Ausfertigung, Pergament, durch Feuchtigkeit und Brand beschädigt, mit mehreren Löchern im Text. Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.): 'De vinea in der Heys(tenbach), quam Henne Stirne (..)'
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 495
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v668773