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HHStAW Bestand 20 Nr. U 178

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Henne Bender, Bürger zu Diez, und seine Frau Katharina verkaufen dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Marienstifts zu Diez zur Präsenz für 21 rheinische Gulden Limburger Währung, die sie dem + Peter Lairbecher, Dekan, schuldig waren, der dies Geld testamentarisch der Präsenz ausgesetzt hat, so daß ihnen wegen der Summe Genüge geschehen ist, 1 Gulden oder 24 Weißpfennige ewiger Gülte, die sie dem Stift oder dessen Präsenzmeister und sonstigem Beauftragten nach Diez am 11. November entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand ihr Haus zu Diez nebst Hofreite und Zubehör, zwischen Peter Scherer dem Alten und Peter Scherer dem Jungen gelegen, das vorzeiten dem vorgenannten Peter Lairbecher gehört hat und 6 1/2 Heller jährlich der Herrschaft zu Diez auf die Burg zinst. Sie haben dem Stift das Haus, das sonst niemandem verschrieben ist, aufgetragen vor Peter Welcker Schultheiß zu Diez, Hermann Mey, Schultheiß und Schöffe, sowie Peter Scherer und Peter Koch, Schöffen daselbst, die darüber Zeugnis ('orkunde') empfangen haben, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. Versäumen sie die Leistung oder halten das Haus nebst Hofreite nicht in gutem Bau und entrichten davon nicht alle Gülten ohne Schaden des Stifts, so kann es oder dessen Präsenzmeister sie dafür pfänden oder das Unterpfand gerichtlich einziehen oder sich durch die Schultheißen mit 1 Schilling Pfennig Recht daran zusprechen lassen, als ob sie drei Tage und sechs Wochen ausgeklagt seien. - Es siegelt Junker Cone von Reifenberg, Sohn des + Herrn Cone, Amtmann zu Diez.

Datierung

1475 August 28

Originaldatierung

G. am maendag nach sant Bartholomeus dag 1475

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel. - Kopie, Papier (18. Jh.) ebenda. - An der Ausfertigung hängt ein Transfix von 1574 August 17: Wilhelm Becker, genannt Bender, Bürger zu Diez, und seine Frau Agatha bekunden mit diesem Transfix, daß sie dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Liebfrauenstifts zu Diez zur Präsenz 1 Gulden Gülte von ihrem Haus nebst Hofstatt binnen Diez, zwischen Sanders Schneider und Wilhelm Feyth gelegen, das dem + Peter Larbecher gehörte, dann an Hen Bender und schließlich an sie gelangte, zum 11. November jährlich schulden, daß aber - entgegen der Haupturkunde - das Haus durch sie verfiel und unerbaut blieb, so daß das Stift befugt wäre, die Hofstatt als Unterpfand für die 21 Gulden Hauptgeld einzuziehen ('in und uffzuholen'); es hat ihnen jedoch gestattet, dieselbe wieder zu bebauen. Zum Unterpfand für den Zins setzen sie: ihre Sadel Weingarten in der Heistenbach zwischen Wilhelm Feyth und Appeln Chunen; einen Kappesgarten oder Rand ('borth') in der Aue neben Hilffrich Schwartz und Theis von Schenkelberg. Sie haben diese Unterpfänder dem Stift nebst der Hofstatt aufgetragen vor Jorgen Pusch, Schultheiß zu Diez, Valentin Lynde, Henrich Schmid und Quirin Maul, Schöffen daselbst. - Siegel des Gerichts zu Diez. - 'Actum denstags nach assumptionis Mariae 1574'. - Ausfertigung, Pergament W 20,178a mit stark versehrtem Siegel des Gerichts Diez von 1574 (Jahreszahl im Siegelfeld)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 601

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)