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HHStAW Bestand 20 Nr. U 56

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Gerhard, Kanoniker zu Diez, gibt seinem Sohn Johann seinen Weingarten, gelegen zu 'Wiesin', mit allem Recht, wie er es hatte. Er hat ihn vor dem Schultheiß und den Nachbaren an dem Gericht, wo der Weingarten gelegen ist, seinem Sohn aufgetragen und von demselben auf Lebenszeit zurückempfangen. Nach seinem Tode soll der Weingarten auf Lebenszeit seinem Sohn gehören, der ihn Herrn Nale oder dessen Erben mit 6 Pfennig verzinsen soll. Nach dessen Tod soll der Weingarten dem Stift Diez zu Präsenzen für die Seele des Ausstellers gehören. - Siegel der Herren Dietrich genannt Nal, Ritters, und Konrad, Dekans zu Diez. - vor Heyno von Heistenbach, Schultheiß, Fritzo von Heistenbach, Johannes genannt Prediger und vielen anderen.

Datierung

1349 April 19

Originaldatierung

D. et actum dominica die quasimodogeniti 1349

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament. Beide Siegel ab. Auf den Presseln von gleicher Hand: 'Wingarte approbamus'. Am Schluß der Urkunde von gleicher Hand: 'Superscripcionem presentibus approbamus'. - Rückvermerk (um 1500): 'Littera sonans de vinea dicta zo der weßen. Dabit 6 den'. - Kopie, Papier (18. Jh. von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 396

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)