Hanß Philipß und Hanß Bernhardt, Gebrüder von Groroth (Graenrodt), des + Philipß Söhne verpflichten sich, den ersten und ältesten Lehnbrief über genannte Lehen auszuliefern, sobald sie in seinen Besitz gekommen sind, verzichten auf alle Ansprüche an das Lehen und überlassen es den Erben ihres + Bruders, über die Ablösung zu quittieren. Siegler: Aussteller.
1622 Juli 10
Ausfertigung, Papier, Unterschrift und unter Papier aufgedrücktes Ringsiegel des Ausstellers
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Akte | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2000) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v667964