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HStAD Bestand E 5 A Nr. 622

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung, dass kein Cand[idatus] Theol[ogiae], dem eine Schwängerung zu Schulden fällt, weder zu einer Schul- oder Pfarrstelle noch zum Fakultäts- oder Definitorialexamen zugelassen und eine auf ein solches Subjekt etwa erfolgende Präsentation sogleich zurückgegeben werden soll (fol. 1-38)

Laufzeit

1797-1802

Alte Archivsignatur

E 5 A 3 :49/16

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte