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HHStAW Bestand 128/1 Nr. 393

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Vereinbarung zwischen der Stadt Königstein und Philipp von Falkenstein, Herr zu Münzenberg, über die ihm jährlich zu leistenden Beden und Steuern.

Datierung

1354 März 23

Originaldatierung

dominica die qua cantat Laetare

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 393

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Bürgermeister, Schöffen und Bürger von Königstein (Kunigistein) erklären, dass sie mit Philipp von Falkenstein (Falkinstein), Herr zu Münzenberg (Mintzinberg), über die ihm jährlich zu leistenden Beden und Steuern folgende Vereinbarung (Satzunge) getroffen haben: Sie verpflichten sich, in den kommenden acht Jahren jeweils am Martinstag [11. November] 40 Mark Pfennige guter Währung zu zahlen. Davon sollen 20 Mark an Philipp oder seine Erben geliefert werden, oder wen er als Empfänger bestimmt. Die anderen 20 Mark sollen sie mit Kenntnis und Zustimmung von Philipp, seinen Erben oder einer von ihm bestimmten Person für das notwendige Bauwesen der Stadt Königstein verwenden und ihrem Herrn darüber jährlich eine Rechnung vorlegen. Sollten sie wortbrüchig und säumig werden und die vereinbarte jährliche Summe nicht zahlen, so müssen sie darüber hinaus eine Strafe von 20 Mark Pfennigen zahlen. Doch soll das Geld, das nicht verbaut wird, nicht erneut eingefordert werden (nit genuyret). Im Gegenzug hat Philipp von Falkenstein die Stadt Königstein von allen anderen Beden und Steuern befreit.

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausfertigung Pergament, an Schlaufe abhängendes Siegel fehlt

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.