Erklärung der Anne von Morschheim, dass sie ihren Schwager Hans von Mauchenheim für ihren unmündigen Sohn Peter zum Empfang der von ihrem verstorbenen Mann an die Greiffenclau zurückgefallenen Lehen bevollmächtigt habe.
1451 August 24
uff sanct bartholomeus tag des heiligen zwolffbotten
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 66
Anne von Morschheim (Morszheym), Witwe des Anthis Barfüßer von Mauchenheim (Anthys Barhuszer), erklärt ihrem Lehnsherrn Friedrich Greiffenclau von Vollrads (griffenclae von valratszse), Ritter, und allen anderen, dass sie ihren Schwager Hans von Mauchenheim für ihren unmündigen Sohn Peter zum Empfang der von ihrem verstorbenen Mann an die Greiffenclau zurückgefallenen Lehen bevollmächtigt habe. Da sie kein eigenes Siegel besitzt, hat sie ihren Schwager Eberhard Erlenhaupt von Saulheim (Orlenheupt von Sauwelnheim) um Besiegelung der Vollmacht gebeten.
Eberhard Erlenhaupt von Saulheim
Ausfertigung Papier, aufgedrücktes Siegel ab, Wasserzeichen: Traube
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6587955