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HHStAW Bestand 128/1 Nr. 66

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Erklärung der Anne von Morschheim, dass sie ihren Schwager Hans von Mauchenheim für ihren unmündigen Sohn Peter zum Empfang der von ihrem verstorbenen Mann an die Greiffenclau zurückgefallenen Lehen bevollmächtigt habe.

Datierung

1451 August 24

Originaldatierung

uff sanct bartholomeus tag des heiligen zwolffbotten

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 66

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Anne von Morschheim (Morszheym), Witwe des Anthis Barfüßer von Mauchenheim (Anthys Barhuszer), erklärt ihrem Lehnsherrn Friedrich Greiffenclau von Vollrads (griffenclae von valratszse), Ritter, und allen anderen, dass sie ihren Schwager Hans von Mauchenheim für ihren unmündigen Sohn Peter zum Empfang der von ihrem verstorbenen Mann an die Greiffenclau zurückgefallenen Lehen bevollmächtigt habe. Da sie kein eigenes Siegel besitzt, hat sie ihren Schwager Eberhard Erlenhaupt von Saulheim (Orlenheupt von Sauwelnheim) um Besiegelung der Vollmacht gebeten.

Siegler

Eberhard Erlenhaupt von Saulheim

Formalbeschreibung

Ausfertigung Papier, aufgedrücktes Siegel ab, Wasserzeichen: Traube

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.