Erzbischof Berthold von Mainz belehnt Friedrich und Dietrich Greiffenclau von Vollrads mit den genannten Kurmainzer Mann- und Burglehen.
Aschaffenburg 1503 Juli 29
vff Sambstag nach Sand Jacobs tag Apostoli
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 268
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt Friedrich Greiffenclau von Vollrads als den Ältesten seines Hauses und seinen Vetter Dietrich Greiffenclau von Vollrads mit den genannten Kurmainzer Mann- und Burglehen, nämlich als Mannlehen ein Backhaus und eine Badstube zu Winkel, zwei Auen im Rhein, die eine gelegen bei Weinheim an der Fahr zur Hälfte, die andere eine kleine Aue oberhalb der Kluser Au, dann das Fischwasser am Turm von Oestrich über dem Rhein bis herab an die Abtsaue, ferner ein Stück Acker am Großen Acker in der Winkeler Gemarkung oben an ihrer Wiese und unten am Weingarten des Philipp von Gerhartstein gelegen, weiterhin der Hof zu Lahnstein, dann der Zehnte und ihr Hof zu Becheln, schließlich als Burglehen zu Scharfenstein der Weinmarkt zu Winkel.
Aussteller
Ausfertigung Pergament, letzten 3 Zeilen von Plica verdeckt, angehängtes Siegel ab
Der Text unter der Plica lautet: „Stiffts vnnser man Burckman vnd eins yeglichen Recht one alle argliste vnd geuerde, vnd des zu vrkund haben wir vnnser Ingesigel an disen brief thun hencken der geben ist zu Aschaffemburg vff Sambstag nach Sand Jacobs tag Apostoli Anno domini Millesimoquingentesimotercio“.
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