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HHStAW Bestand 128/1 Nr. 1503

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Gräfin Sibylle Christine von Hanau-Münzenberg belehnt Anna Ursula Sturm geborene Knebel von Katzenelnbogen mit genannten Einkünften und dem Kirchensatz zu Appenheim.

Datierung

1639 Oktober 3

Originaldatierung

vff Donnerstag den dritten Monatstag Octobris

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1503

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Sibylle Christine geborene Fürstin von Anhalt[-Dessau], Vormünderin und Regentin der Grafschaft Hanau[-Münzenberg], belehnt im Namen ihres Sohnes Philipp Ludwig, Graf zu Hanau und Rieneck und Herr zu Münzenberg, in Ermangelung männlicher Lehnserben Anna Ursula Sturm geborene Knebel von Katzenelnbogen, Witwe, Tochter des Hans Philipp Knebel von Katzenelnbogen, vermittels ihres bevollmächtigten Lehnsträgers Johann Wilhelm von Burghausen, derzeit gräflich-stolbergischer Hofmeister, mit dem neunten Teil aller Frucht am Zehnten, am Wein und Lehnsäckern zu Appenheim (Appenheimb) sowie dem Kirchensatz daselbst mit allem Zubehör. Dieses Lehen war einst von Wilhelm von Scharfenstein an seinen Schwager Friedrich von Rüdesheim gekommen. Mangels männlicher Lehnserben fiel das Lehen an Wilhelms Töchter Gertraud und Margarethe (Merga), dann an Gertrauds Sohn Philipp von Koppelstein, Sohn des Walrab von Koppelstein. Da Philipp ebenfalls nur Töchter mit Namen Apollonia, Anna und Elisabeth hatte, wurden 1563 Johann von Klingenbach, Gemahl der Apollonia, und als Mitvormund Konrad von Oberntraut, Amtmann zu Simmern, damit belehnt, 1580 Hans Wilhelm Knebel von Katzenelnbogen, Elisabeths Gemahl und zuletzt, 1629, Hans Philipp Knebel von Katzenelnbogen, Sohn des Hans Wilhelm und der Elisabeth.

Siegler

Ausstellerin mit „Vormundts Insiegel“

Formalbeschreibung

Ausfertigung Pergament, Siegel hängt in Holzkapsel an

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.