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HHStAW Bestand 40 Nr. U 387 a

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Der Dekan des St. Stephanstiftes in Mainz als Beauftragter des päpstlichen Stuhles in Sachen des Stifts Limburg, Trierer Diözese, an den Pleban in Camberg ('Kain-') und die übrigen Plebane und Kleriker der gleichen Diözese oder andernorts, an die dies Mandat gelangt: Wie erinnerlich habe er die Bewohner des Dorfes Neesbach ('Neste-') wegen ihrer Gewalttat gegen Dekan und Kapitel des Stifts Limburg ermahnt, sich nach Rückgabe des Geraubten und angemessener Genugtuung von der Exkommunikationssentenz zu lösen. Jedoch hätten diese vielmehr den von ihm in dieser Sache mit Briefen abgesandten Boten gefangen genommen und hielten ihn noch fest. Er fordert daher die Angeredeten, falls Dekan und Kapitel von Limburg dies Unrecht nicht verfolgen lassen oder wollen, von Amts wegen bei Strafe der Exkommunikation auf, Wyrich genannt Heimbürge und die angesehenen ('maiores et potiores') Übeltäter der Gemeinde ('universitatis') in Neesbach zur Verschärfung ('per modum aggravacionis') an den einzelnen Sonn- und Feiertagen unter Anzünden der Kerzen und Läuten der Glocken öffentlich für exkommuniziert zu erklären und sie zu ermahnen, den Boten frei zu lassen. Außerdem ermahnt er Dietrich von Bubenheim und Helwich, Beamte ('officiatos') in Kirberg ('Kirch-'), die den Boten gefangen nahmen und noch festhalten, diesen binnen 3 Tagen unverletzt freizulassen und binnen Monatsfrist eine angemessene Entschädigung zu leisten. Andernfalls sollen die Angeredeten die Schuldigen, die er hiermit exkommuniziert, für 3 Tage in ihren Kirchen vom Gottesdienst solange ausschließen, wie der Bote in Limburg oder an andern Orten, wo sich die Leute, die ihn gefangen genommen haben ('captivatores'), und die anderen Übeltäter aufhalten, gefangen gehalten wird. Dies soll solange eingehalten werden, bis die Schuldigen seinen oder vielmehr den päpstlichen Befehlen gehorchen, von ihm absolviert werden und die Angeredeten von ihm darüber Nachricht erhalten. - Dies Mandat ('litteras') soll zum Zeichen der Ausführung besiegelt zurückgegeben werden.

Datierung

1363 Februar 28

Originaldatierung

D. 1363, 2. kalendas Marcii

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament. Von beiden abhängenden Siegeln nur noch Bruchstück des 1. (Siegel des Ausstellers)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 505

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde