Lösung der Kapelle Heydau aus der Pfarrei Morschen
1235 Januar 23
Anno 1235 Actum Fritzlarie X. Kal. Febr.
A II 1235 Januar 23
Gumpert, Propst der Kirche zu Fritzlar, bekundet, dass er die Kapelle, die Heide genannt wird, von der Parochie Morschen, mit Zustimmung von Patron und Pleban, gelöst hat. Zur Entschädigung soll die Kapelle jedoch vier Schillinge von einem Hof und einem Acker in Altmorschen an die Pfarrkirche daselbst bezahlen. Auch soll der Priester daselbst den Gottesdienst in benannter Kapelle halten, falls, wegen zu geringer Einkünfte, kein besonderer Priester dazu würde bestellt werden können.
Ausfertigung, Pergament, Siegel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6425147