Gestattung das Beichtsakrament zu spenden und Begräbnisse durchführen zu dürfen für die Kapelle Heydau
1239 Mai 19
Anno 1239 datum Erphordie, XIV. Cal. Junii
A II 1239 Mai 19
Sigfried, Erzbischof von Mainz, bekundet, dass er auf Bitte Gertruds von Leimbach der Kapelle Heydau, die vormals eine Filiale der Pfarrkirche Morschen war, gestattet hat, dass alle, die im Bezirk Heydau sterben, ihr Begräbis zu Heydau erhalten sollen und der Kaplan die Beichte abnehmen dürfe. Als Entschädigung soll die Kapelle Heydau jährlich vier Schillinge auch einem Haus und einem Acker zu Altmorschen an die Pfarrkirchen Morschen bezahlen.
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab und verloren
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6425144