Gründung des Klosters Eppenberg durch Propst Arnold zu Ahnaberg
1223
Anno 1223
A II 1223
Der Propst und der Konvent des Klosters Ahnaberg bekunden, dass sie den Ort in Eppenberg, den sie mit Zustimmung des Erzbischofs von Mainz und des Landgrafen von Hessen zum Gottesdienst auserkoren haben, zu einem Kloster eingerichtet und dem Kloster Ahnaberg untergeordnet haben. Der Propst in Ahnaberg soll der Kirche vorstehen, darf aber vom Kloster Eppenberg nichts eigenmächtig wegnehmen. Er soll sich indes jährlich viermal nach Eppenberg begeben, einen Tag und zwei Nächte bewirtet werden und sich mit drei Pferden begnügen. Zudem darf er nur in einfachster Art bedient werden. Zu seiner Hinreise soll ihm ein Pferd bewilligt oder ihm dafür 1/2 Mark ausbezahlt werden.
Ausfertigung, Pergament, Siegel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6424500